Wie beantrage ich ein beA?

Für Anwältinnen und Anwälte stellt die Bundesrechtsanwaltskammer das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu Verfügung. Im Folgenden wird der Registrierungsprozess für die Nutzung des Postfachs vorgestellt.

Lesedauer:4 Minuten

Schritt für Schritt zum beA

Sichere Übermittlungswege

Die Infografik zeigt für jede Nutzergruppe den dazugehörigen sicheren elektronischen Übermittlungsweg, um mit Gerichten zu kommunizieren. Für Anwältinnen und Anwälte ist der sichere Übermittlungsweg das beA, für Notarinnen und Notare das beN, für Steuerberaterinnen und Steuerberater das beSt, für Behörden das beBPo, für Bürgerinnen und Bürger sowie für Organisationen das eBO und für Privatpersonen ist es das MJP. Da es in diesem Beitrag um Anwältinnen/Anwälte und die Beantragung eines beA geht, sind diese Kacheln rot hervorgehoben. Wollen die hier genannten Gruppen mit den Gerichten in Kontakt treten, um z. B. etwas einzureichen, so senden Sie ihre Nachrichten/Dokumente über ihr jeweiliges elektronisches Postfach (den sicheren Übermittlungsweg). Die Gerichte wiederum antworten aus ihrem eigenen Postfach heraus an die Personengruppen zurück. Die gesamte Kommunikation mit den Gerichten bzw. mit der Justiz findet also über die hier in der Mitte aufgelisteten Postfächer statt.

Übersicht der sicheren Übermittlungswege zur Kommunikation mit den Gerichten. Rot hervorgehoben beA. Detaillierte Beschreibung erfolgt im Text.
Übersicht der sicheren Übermittlungswege, im Fokus beA.

Voraussetzung, Installation und Inbetriebnahme

Sowohl die Registrierung als auch die Anmeldung (Login) im beA setzen voraus, dass die beA Client Security installiert und gestartet ist. Dieses Programm ist für verschiedene Sicherheitsmechanismen zuständig und ermöglicht eine sichere Kommunikation zwischen sendender und empfangender Person. Es stellt kryptographische Funktionen zum Verschlüsseln und Entschlüsseln zur Verfügung, ermöglicht die Signatur von Nachrichten beziehungsweise Dokumenten und prüft Signaturen. Den Download der beA Client Security passend zum Betriebssystem und Informationen zur Installation finden Sie im beA-Anwenderhandbuch unter dem Punkt Herunterladen und InstallierenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Registrierung

Rufen Sie nach der Installation die Startseite der beA-WebanwendungÖffnet sich in einem neuen Fenster auf und starten Sie den Registrierungsvorgang über den Link „Registrieren mit Postfach / Registrieren ohne Postfach“ rechts unten auf der Seite (siehe dazu auch beA Anwenderhandbuch Punkt „Registrieren“Öffnet sich in einem neuen Fenster).

Authentifizierung

Hiernach muss die Authentifizierung für das Postfach stattfinden. Dafür können zwei verschiedene Zertifikate, auch Token genannt, genutzt werden. Es wird unterschieden zwischen Hardware-Token (beA-Karte) und Software-Token (Softwarezertifikat). Für ersteres wird ein Kartenlesegerät (mit oder ohne Eingabetastatur) benötigt. Um beim Versand Ihrer Dokumente auf die qualifizierte elektronische Signatur verzichten zu können, müssen Sie sich entweder mit Ihrer beA-Karte und PIN oder mit Ihrem beA-Softwarezertifikat und Ihrer PIN eingeloggt haben. In beiden Fällen wird der sogenannte „Vertrauenswürdige Herkunftsnachweis“ (VHN) erzeugt, der Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ausweist. Einen Unterschied zwischen der Nutzung der beA-Karte und des Softwarezertifikats gibt es nicht.

Anhand der Token wird Ihre Identität bei der Registrierung überprüft und für folgende Anmeldungen hinterlegt. Mittels PIN und beA-Karte oder dem Softwarezertifikat ist die Sicherheit der Identität bei jeder weiteren Anmeldung über die Authentifizierung gewährleistet. Im beA Anwenderhandbuch finden Sie eine Anleitung zur Erstellung der TokenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Haben Sie sich erfolgreich registriert und Ihr Token erstellt, ist Ihr beA-Postfach einsatzbereit.

Hinweis: Seit 2023 müssen Sie für die Authentifizierung im Postfach beA-Karten der neuen Generation nutzen. Ihre Kartennummer muss mit einer 7 beginnen, Karten der alten Generation beginnen mit 2. Außerdem kann für die Authentifizierung nur die eigene beA-Karte als Hardware-Token ausgewählt werden.

Ergänzende Informationen

Die hier genannten Informationen sowie aktuelle und weiterführende Hinweise erhalten Sie im Bereich SupportÖffnet sich in einem neuen Fenster des beA-Portals der BundesrechtsanwaltskammerÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Versand einer Nachricht oder eines Dokuments über Ihr elektronisches Postfach

  • Öffnen Sie hierzu Ihr Postfach und melden Sie sich an.
  • Suchen Sie im SAFE-Verzeichnisdienst nach der gewünschten Empfängerin beziehungsweise dem gewünschten Empfänger (Gerichte = EGVP-Postfächer, andere elektronische Postfächer = beA, beN, beBPo, beSt).
  • Erstellen Sie eine Nachricht und senden Sie diese ab. 
Grafische Darstellung der einzelnen Schritte, um eine Nachricht aus einem elektronischen Postfach zu versenden. Detaillierte Beschreibung erfolgt im Text.
Quelle: Eigene Darstellung (IT-Stelle der hessischen Justiz), enthält Icon made by DinosoftLabs from www.flaticon.com/free-icons/padlock, Icon made by afif fudin from www.flaticon.com/free-icons/email, abgerufen am 08. 05. 2025, ilyaliren/iStock/GettyImages Plus, abgerufen am 29. 05. 2025.

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