Mein Justizpostfach (MJP)
Privatpersonen (Bürgerinnen oder Bürger) können für die rechtssichere Kommunikation mit der Justiz das kostenfreie Mein Justizpostfach (MJP) nutzen. Es dient der gelegentlichen Kommunikation mit Justizbeteiligten (u. a. Gerichte, Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare usw.) in Privatangelegenheiten und wurde vom Anbieter Governikus im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) entwickelt. Anders als das eBO können ausschließlich natürliche Personen (Privatpersonen), nicht aber juristische Personen das MJP nutzen. Das MJP ist am 12. Oktober 2023 in die Erprobung gestartet.
Weitere Informationen finden Sie in der Frage „Wie beantrage ich mein elektronisches Postfach?“.