Virtueller Brief

Die elektronischen Postfächer

Elektronische Dokumente können über die folgenden Postfächer sicher und rechtswirksam bei den Gerichten eingereicht werden. Gleichzeitig können die jeweiligen Postfächer (bis auf wenige Ausnahmen) auch untereinander kommunizieren und Dokumente ausgetauscht werden. Ziel ist es, die elektronische Kommunikation auszubauen und für alle Teilnehmenden eine einheitliche Kommunikationsbasis zu schaffen.

Lesedauer:4 Minuten

Mein Justizpostfach (MJP)

Privatpersonen (Bürgerinnen oder Bürger) können für die rechtssichere Kommunikation mit der Justiz das kostenfreie Mein Justizpostfach (MJP) nutzen. Es dient der gelegentlichen Kommunikation mit Justizbeteiligten (u. a. Gerichte, Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare usw.) in Privatangelegenheiten und wurde vom Anbieter Governikus im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) entwickelt. Anders als das eBO können ausschließlich natürliche Personen (Privatpersonen), nicht aber juristische Personen das MJP nutzen. Das MJP ist am 12. Oktober 2023 in die Erprobung gestartet.

Weitere Informationen finden Sie in der Frage „Wie beantrage ich mein elektronisches Postfach?“.

Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach eBO stellt im elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz einen sicheren Übermittlungsweg für Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen, insbesondere Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Firmen, Vereine, juristische Personen und sonstige Vereinigungen, dar. Während das MJP für die gelegentliche Kommunikation in Privatangelegenheiten gedacht ist, ist das eBO für die umfangreichere Kommunikation von Organisationen oder professionellen Verfahrensbeteiligten geeignet. Die Software beziehungsweise der Anbieter für das eBO kann selbst gewählt werden. 

In der Frage „Wie beantrage ich mein elektronisches Postfach?“ erfahren Sie mehr dazu.

Das besondere Behördenpostfach (beBPo)

Als Behörde sind seit 1. Januar 2022 dazu verpflichtet, den elektronischen Rechtsverkehr zu verwenden. Hierzu soll bevorzugt das besondere Behördenpostfach, kurz beBPo genannt, genutzt werden. Es dient der von Gesetzeswegen vorgegebenen sicheren Kommunikation einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Behörde mit der elektronischen Poststelle eines Gerichts. Als Behörde können Sie die Software beziehungsweise deren Anbieter für Ihr beBPo selbst wählen.  

Mehr dazu finden Sie in der Frage „Wie beantrage ich mein elektronisches Postfach?“.

Darstellung der Entscheidungswege zur Kommunikation mit der Justiz. Anwälte wählen beA, Notare beN, Steuerberater beSt, Behörden beBPo, Organisationen eBO, Privatpersonen MJP.
Quelle: Eigene Darstellung (IT-Stelle der hessischen Justiz).

Die Grafik stellt die möglichen elektronischen Versandwege zur Kommunikation mit der Justiz dar. Die Ausgangslage in dieser Grafik ist immer der Wunsch, mit der Justiz zu kommunizieren. Anschließend erfolgt die Zuordnung der eigenen Person zu den Personengruppen. Das heißt, es wird die Frage gestellt, gehören Sie zur Personengruppe Anwältin/Anwalt, Notarin/Notar, Steuerberaterin/Steuerberater, sind Sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts, das heißt, eine Behörde oder sind Sie Teil einer Organisation, Verein, Verband etc. oder möchten Sie als Privatperson mit der Justiz in Kontakt treten. Je nach dem, welche Personengruppe auf Sie zutrifft, wird Ihnen das passende elektronische Postfach genannt. Als Anwältin/Anwalt nutzen Sie das beA, als Notarin/Notar das beN, als Steuerberaterin/Steuerberater das beSt, als Behörde das beBPo, als Privatperson das MJP und als Organisation, Verein, Verband etc. nutzen Sie das eBO zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz. 

Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt)

Seit Januar 2023 gibt es das besondere elektronische Postfach für Steuerberaterinnen und Steuerberater, kurz beSt genannt. Es wird von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) für jedes eingetragene Kammermitglied über die SteuerberaterplattformÖffnet sich in einem neuen Fenster bereitgestellt und dient der elektronischen Kommunikation mit Gerichten, Behörden und weiteren Beteiligten mit vergleichbaren Postfächern. Seit 1. Januar 2022 besteht die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs.

Mehr Informationen zur Beantragung Ihres beSt stehen in der Frage „Wie beantrage ich mein elektronisches Postfach?“ für Sie bereit. 

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Als in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin oder zugelassener Rechtsanwalt sind seit 1. Januar 2022 zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtet. Mit dem beA, dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach, verfügen Sie dabei über einen rechtssicheren Übermittlungsweg zu Gerichten, Behörden oder auch untereinander. Für die Bereitstellung Ihres beAs ist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zuständig. 

Weitere Informationen zur Beantragung des Postfachs erhalten Sie in der Frage „Wie beantrage ich mein elektronisches Postfach?“.

Das besondere elektronische Notarpostfach (beN)

Mit dem besonderen elektronischen Notarpostfach beN stellt Ihnen als Notarin oder Notar die Bundesnotarkammer ein persönliches elektronisches Postfach zur Verfügung. Es dient der sicheren Online-Kommunikation mit den Gerichten und Behörden, untereinander sowie mit sonstigen Inhaberinnen und Inhabern vergleichbarer Postfächer. Seit 1. Januar 2022 besteht die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs.

Wie Sie Ihr Postfach beantragen, erfahren Sie in der Frage „Wie beantrage ich mein elektronisches Postfach?“.

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