Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen, insbesondere Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Firmen, Vereine, juristische Personen und sonstige Vereinigungen können das eBO als sicheren Übermittlungsweg (Postfach) nutzen.
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Schritt für Schritt zum eBO
Sichere Übermittlungswege
Die Infografik zeigt für jede Personengruppe den dazugehörigen sicheren elektronischen Übermittlungsweg, um mit Gerichten zu kommunizieren. Für Anwältinnen und Anwälte ist der sichere Übermittlungsweg das beA, für Notarinnen und Notare das beN, für Steuerberaterinnen und Steuerberater das beSt, für Behörden das beBPo, für Bürgerinnen und Bürger sowie für Organisationen das eBO und für Privatpersonen ist es das MJP. Da es in diesem Beitrag um Organisationen, Vereine etc. und die Beantragung eines eBO geht, sind diese Kacheln rot hervorgehoben. Wollen die hier genannten Gruppen mit den Gerichten in Kontakt treten, um z. B. etwas einzureichen, so senden Sie ihre Nachrichten/Dokumente über ihr jeweiliges elektronisches Postfach (den sicheren Übermittlungsweg). Die Gerichte wiederum antworten aus ihrem eigenen Postfach heraus an die Personengruppen zurück. Die gesamte Kommunikation mit den Gerichten bzw. mit der Justiz findet also über die hier in der Mitte aufgelisteten Postfächer statt.
Übersicht der sicheren Übermittlungswege, im Fokus eBO.
Voraussetzung, Installation und Inbetriebnahme
Für die Nutzung eines eBO benötigen Sie eine bestimmte Software, einen sogenannten Sende- und Empfangsclient. Hier stehen Ihnen verschiedene kostenpflichtige Produkte zur Verfügung, welche, neben weiteren Informationen zur Einrichtung und Nutzung des eBO, auf der Seiteegvp.de - Für Bürger und OrganisationenÖffnet sich in einem neuen Fenster aufgelistet sind.
Nach dem Herunterladen und der Installation der gewünschten Software (Anleitungen hierzu finden Sie auf den jeweiligen Herstellerseiten) wird mit dieser ein Postfach angelegt.
Registrierung
Haben Sie Ihre gewünschte Software heruntergeladen und eingerichtet, müssen Sie sich anschließend an der eBO-RegistrierungsanwendungÖffnet sich in einem neuen Fenster mit Ihrem Benutzernamen und Kennwort, welche Sie bei der der Erstellung Ihres Postfachs erhalten haben, anmelden. Dort wird Ihre Identität überprüft und es werden Ihre Daten im SAFE-Verzeichnisdienst hinterlegt.
Um das eBO nutzen zu können, müssen Sie Ihre Identität bestätigen. Dies geht am einfachsten mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Falls diese nicht eingerichtet ist, kann sie über das Verwaltungsportal Hessen und die dortige Seite Elektronischen Identitätsnachweis aktivierenÖffnet sich in einem neuen Fenster aktiviert werden.
Neben Ihrem Personalausweis benötigen Sie zusätzlich ein Kartenlesegerät oder ein mit Ihrem PC verbundenes NFC-fähiges Smartphone, um Ihren Personalausweis einzulesen. Außerdem benötigen Sie die AusweisApp2Öffnet sich in einem neuen Fenster auf Ihrem Gerät (PC und Smartphone). Organisationen können ein elektronisches Siegel nutzen.
Sollten Sie kein elektronisches Identifizierungsmittel zur Hand haben, können Sie sich auch bei einer Notarin oder einem Notar Ihrer Wahl identifizieren lassen. Ihre Software stellt Ihnen die für das Notariat erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Hierfür können Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) anfallen.
Bei der Identitätsüberprüfung werden Ihre Daten (Name und Anschrift) im Adressbuch des elektronischen Rechtsverkehrs, dem SAFE-Verzeichnisdienst, gespeichert und veröffentlicht. Auf diese Weise können Sie von der Justiz, Behörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren sowie Steuerberaterinnen und Steuerberatern gesehen werden. Gleichzeitig können Sie diese auch darüber adressieren. Andere eBO-Nutzende sind auf diese Weise jedoch nicht zu erreichen, da eBOs nicht untereinander kommunizieren können.
Authentifizierung
Anschließend müssen Sie ein sicheres Authentisierungszertifikat herunterladen und in Ihre eBO-Software einbinden.
Hinweis: Sollten Sie eine eBO-Software verwenden, welche beim Anlegen eines eBO-Postfaches bereits ein zugelassenes Authentisierungszertifikat erstellt, ist Ihre eBO-Registrierung im Anschluss an die oben genannte Identifizierung abgeschlossen. In diesem Fall dürfen Sie kein neues Authentisierungszertifikat herunterladen, da dies die Funktion Ihrer eBO-Software beeinträchtigen würde. Wenden Sie sich bei Fragen an den Anbieter Ihrer eBO-Software.
Ein solches Authentisierungszertifikat oder auch „prüfbares Zertifikat“ genannt, können Sie über die Seite „ZertifikatserstellungÖffnet sich in einem neuen Fenster“ bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer erstellen und herunterladen:
Melden Sie sich auf der oben genannten Seite mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Kennwort an
Melden Sie sich über den Button „Anmelden zur Zertifikaterstellung“ mit Ihrem Benutzernamen oder Ihrer SAFE-ID und Ihrem Kennwort an.
Vergeben Sie eine PIN für Ihr Zertifikat und die Datei wird erstellt. Anschließend können Sie sie runterladen und in Ihre eBO-Software einbinden. Hinweise zur Einbindung liefert Ihnen der Anbieter Ihrer eBO-Software.
Haben Sie das Zertifikat erfolgreich in Ihre eBO-Software eingebunden, ist Ihr Postfach einsatzbereit.
Ergänzende Informationen
Einen detaillierten Leitfaden mit Bildern zur Einrichtung Ihres Postfachs oder weiterführende Informationen, zum Beispiel zur Identifizierung per elektronischem Siegel oder Angabe einer abweichenden Adresse, finden Sie im PDF-Dokument eBO-RegistrierungsanwendungÖffnet sich in einem neuen Fenster der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz.
Versand einer Nachricht oder eines Dokuments über Ihr elektronisches Postfach
Öffnen Sie hierzu Ihr Postfach und melden Sie sich an.
Suchen Sie im SAFE-Verzeichnisdienst nach der gewünschten Empfängerin beziehungsweise dem gewünschten Empfänger (Gerichte = EGVP-Postfächer, andere elektronische Postfächer = beA, beN, beBPo, beSt).
Erstellen Sie eine Nachricht und senden Sie diese ab.
Quelle: Eigene Darstellung (IT-Stelle der hessischen Justiz), enthält Icon made by DinosoftLabs from www.flaticon.com/free-icons/padlock, Icon made by afif fudin from www.flaticon.com/free-icons/email, abgerufen am 08. 05. 2025, ilyaliren/iStock/GettyImages Plus, abgerufen am 29. 05. 2025.