Steuerberaterinnen und Steuerberatern stellt die Bundessteuerberaterkammer über die Steuerberaterplattform das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie eine kurze Anleitung, wie Sie ihr beSt beantragen.
Lesedauer:7 Minuten
Schritt für Schritt zum beSt
Sichere Übermittlungswege
Die Infografik zeigt für jede Personengruppe den dazugehörigen sicheren elektronischen Übermittlungsweg, um mit Gerichten zu kommunizieren. Für Anwältinnen und Anwälte ist der sichere Übermittlungsweg das beA, für Notarinnen und Notare das beN, für Steuerberaterinnen und Steuerberater das beSt, für Behörden das beBPo, für Bürgerinnen und Bürger sowie für Organisationen das eBO und für Privatpersonen ist es das MJP. Da es in diesem Beitrag um Steuerberaterinnen/Steuerberater und die Beantragung eines beSt geht, sind diese Kacheln rot hervorgehoben. Wollen die hier genannten Gruppen mit den Gerichten in Kontakt treten, um z. B. etwas einzureichen, so senden Sie ihre Nachrichten/Dokumente über ihr jeweiliges elektronisches Postfach (den sicheren Übermittlungsweg). Die Gerichte wiederum antworten aus ihrem eigenen Postfach heraus an die Personengruppen zurück. Die gesamte Kommunikation mit den Gerichten bzw. mit der Justiz findet also über die hier in der Mitte aufgelisteten Postfächer statt.
Übersicht der sicheren Übermittlungswege, im Fokus beSt.
Voraussetzung, Installation und Inbetriebnahme
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) richtet nach § 86d Abs. 1 StBerGÖffnet sich in einem neuen Fenster über die Steuerberaterplattform für jede Steuerberaterin und jeden Steuerberater sowie alle Steuerbevollmächtigten ein besonderes Steuerberaterpostfach (beSt) ein. Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle Berufsträgerinnen und Berufsträger sowie alle Ausübungsgesellschaften die für die Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorhalten als auch Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beSt zur Kenntnis nehmen.
Der Zugriff auf das beSt erfolgt über die SteuerberaterplattformÖffnet sich in einem neuen Fenster. Diese ist über die von Ihrer Steuerberaterkanzlei eingesetzte Fachsoftware zu erreichen. Sollte Ihre Kanzlei eine Fachsoftware ohne beSt-Integration nutzen, installieren Sie den Basis-Client „COM Vibilia StB Edition“. Downloadmöglichkeiten finden Sie über die Steuerberaterplattform und den dortigen Menüpunkt Service & SupportÖffnet sich in einem neuen Fenster
Da die Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigten einer aktiven und passiven Nutzungspflicht hinsichtlich des beSt unterliegen und die Nutzung des beSt nur über die Steuerberaterplattform möglich ist, ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich auf der Steuerberaterplattform registrieren.
Neben der oben genannten Software benötigen Sie zur Registrierung außerdem:
Registrierungscode aus dem Anschreiben der Bundessteuerberaterkammer: Die Einführung des beSt erfolgte bereits im ersten Quartal 2023. Bis zum 17. März 2023 sollten Sie einen Brief mit der Aufforderung zur Registrierung inklusive der benötigten Registrierungsangabe (9-stelliger Schlüssel) erhalten haben. Der Code war bis Ende März 2024 gültig. Die Registrierungsbriefe wurden im ersten Quartal 2023 in Tranchen versendet. Sollten Sie keinen persönlichen Registrierungsbrief erhalten haben, wenden Sie sich an den Servicekontakt der SteuerberaterplattformÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Bitte beachten Sie: Das Nichterhalten des Registrierungsbriefes oder der Ablauf des Codes entbinden nicht von der berufsrechtlichen Pflicht sich zu registrieren.
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Neben dem Online-Ausweis besteht übergangsweise bis zum 31. Dezember 2024 außerdem die Möglichkeit sich mit dem Kammermitgliedsausweis (KMA) zu registrieren. Kammerbezirke, die über keine KMA verfügen (Hamburg, Stuttgart, Südbaden, Nordbaden) haben die Möglichkeit, sich über die VDB-Zugangskarte zu registrieren.
Kartenlesegerät
Registrierung
Haben Sie alle Dinge parat sind folgenden Schritte zur Registrierung nötig:
Zur Erstregistrierung klicken Sie auf der sich nun öffnenden Seite auf den Button „Registrieren“.
Geben Sie anschließend den Registrierungscode (9-stelliger Schlüssel) aus Ihrem Anschreiben ein.
Danach erfolgt die PIN-Eingabe. Dafür benötigen Sie ein angeschlossenes Kartenlesegerät, Ihren Personalausweis sowie die AusweisApp2. Die App muss auf Ihrem PC geöffnet sein. Legen Sie Ihren Ausweis auf das Kartenlesegerät und geben Sie Ihre selbst festgelegte 6-stellige PIN für Ihren Online-Ausweis ein.
Die Registrierung auf der Steuerberaterplattform ist damit abgeschlossen.
Es erfolgt eine erneute PIN-Eingabe über die Online-Ausweisfunktion (siehe Schritt 4 oben).
Nach erfolgreicher Authentifizierung sehen Sie Ihr Postfach. In der Postfachverwaltung sind alle für Sie vorbereiteten Postfächer aufgelistet (persönliches Postfach und gegebenenfalls auch Gesellschafts-Postfach). Wählen Sie aus, welches Postfach Sie aktivieren wollen (alle oder nur bestimmte Postfächer).
Um die Postfächer zu aktivieren, müssen im Self-Service (Postfachverwaltung) Zertifikate erzeugt werden. Dabei handelt es sich um elektronische Schlüssel für Ihre jeweiligen Postfächer. Diese elektronischen Schlüssel sind notwendig, um die Postfächer anschließend in die Software einzubinden. Wählen Sie Ihre Postfächer aus und klicken Sie auf „Zertifikat(e) herunterladen“.
Klicken Sie auf „Kopieren“, um das angezeigte Passwort zu speichern. Speichern Sie außerdem die ZIP-Datei (= Ihr Zertifikat) sicher ab. Das angezeigte Passwort dient dem Öffnen der ZIP-Datei, merken Sie sich dieses oder speichern Sie es sich zum Beispiel in einem Passwort-Manager ab.
Haben Sie die ZIP-Datei sowie das dazugehörige Passwort gespeichert, klicken Sie auf „Fertigstellen“.
Ihr Postfach ist nun empfangsbereit und kann damit von anderen Berufsträgerinnen und Berufsträgern, Finanzgerichten oder der Steuerberaterkammer adressiert werden. Dies passierte automatisch, sobald die Zertifikatsdatei erstellt wurde.
Zertifikat in Software importieren
Damit Sie selbst Nachrichten empfangen und versenden können, müssen Sie Ihr Zertifikat noch in die eingesetzte Software importieren. Sie benötigen die gespeicherte ZIP-Datei und das Passwort. Für den Basis-Client „COM Vibilia StB-Edition“ gehen Sie wie folgt vor:
Starten Sie den Basis-Client „COM Vibilia StB-Edition“. Beim ersten Start erscheint automatisch das Importfenster.
Wählen Sie die ZIP-Datei mit entsprechendem Zertifikat aus und geben Sie Ihr Passwort ein. Wenn gewünscht, können Sie ein Häkchen bei „Schlüssel-PIN für das Postfach speichern und nicht erneut fragen“ setzen, hiernach bitte auf „ZIP importieren“ klicken.
Das Zertifikat ist erfolgreich hinterlegt und Ihr Postfach nun rundum einsatzbereit.
Ergänzende Informationen
Aktuelle, ausführliche Beschreibungen und Anleitungen zur Einrichtung und Inbetriebnahme Ihres Postfachs, häufig gestellte Fragen sowie Klick-Tutorials zu verschiedenen Themen finden Sie auf den folgenden Seiten der SteuerberaterplattformÖffnet sich in einem neuen Fenster:
Versand einer Nachricht oder eines Dokuments über Ihr elektronisches Postfach
Öffnen Sie hierzu Ihr Postfach und melden Sie sich an.
Suchen Sie im SAFE-Verzeichnisdienst nach der gewünschten Empfängerin beziehungsweise dem gewünschten Empfänger (Gerichte = EGVP-Postfächer, andere elektronische Postfächer = beA, beN, beBPo, beSt).
Erstellen Sie eine Nachricht und senden Sie diese ab.
Quelle: Eigene Darstellung (IT-Stelle der hessischen Justiz), enthält Icon made by DinosoftLabs from www.flaticon.com/free-icons/padlock, Icon made by afif fudin from www.flaticon.com/free-icons/email, abgerufen am 08. 05. 2025, ilyaliren/iStock/GettyImages Plus, abgerufen am 29. 05. 2025.