Person am Laptop schaut virtuelle Akten und Dokumente an

Das Akteneinsichtsportal

Seit 1. Februar 2024 ist das Akteneinsichtsportal (AEP) zur Nutzung freigegeben, sodass es verfahrensbezogenen Personengruppen nun möglich ist, online Einsicht in elektronische Gerichtsakten zu erhalten.

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Akteneinsichtsportal - was ist das?

Das Akteneinsichtsportal ist ein bundesweites Web-Portal, welches vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg gepflegt wird. Es hat seine rechtliche Grundlage unter anderem in § 299 Abs. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO)Öffnet sich in einem neuen Fenster sowie in § 32f der Strafprozessordnung (StPO)Öffnet sich in einem neuen Fenster verankert.

Für das Akteneinsichtsportal gibt es temporäre oder permanente Zugänge. Es kann von allen Personen zur Akteneinsicht genutzt werden. Insbesondere Personen, die nicht an Gerichten oder mit der dort verwendeten Software für die eAkte arbeiten, wird die Akteneinsicht über das Portal erleichtert. Dies sind unter anderem Klägerinnen und Kläger, Beklagte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ehrenamtliche Richterschaft, Referendarinnen und Referendare, Sachverständige, aber auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. 

Darstellung von elektronischer Veraktung online

Die Schritte zur Akteneinsicht

In drei einfachen Schritten gelangen Sie zur elektronischen Akteneinsicht: 

  1. Sie stellen eine Antrag auf elektronische Akteneinsicht bei Ihrem zuständigen Gericht oder Ihrer zuständigen Staatsanwaltschaft. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft entscheidet über Art und Umfang Ihrer Akteneinsicht und registriert Sie im sicheren Verzeichnisdienst SAFE (Voraussetzung für die Akteneinsicht).
  2. Ihr zuständiges Gericht beziehungsweise Ihre Staatsanwaltschaft teilt Ihnen auf sicherem Weg die folgenden Zugangsdaten mit: Benutzername (bestehend aus mindestens fünf Zeichen, in der Regel Ihr Vor- und Nachname), Passwort (bestehend aus mindestens acht Zeichen, inklusive Groß- und Kleinschreibung, Ziffern sowie Sonderzeichen), Ihre SAFE-ID.
  3. Sie loggen sich mit den genannten Daten ein und gelangen zur Übersicht über die bereitgestellten elektronischen Akten. 

Ihr Zugriff ist in der Regel auf 30 Tage beschränkt, ein permanenter Zugriff ist, wenn dies aufgrund der Zahl der Einsichtnahmen geboten erscheint, jedoch möglich.

Hinweis:

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besitzen bereits flächendeckend einen permanenten Zugriff, da sie sich über ihr so genanntes besonderes Anwaltspostfach (beA) anmelden können. Sie erhalten auf sicherem Weg lediglich eine Mitteilung, dass eine Akte zur Einsicht im Akteneinsichtsportal für sie bereitliegt.