Akteneinsichtsportal - was ist das?
Das Akteneinsichtsportal ist ein bundesweites Web-Portal, welches vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg gepflegt wird. Es hat seine rechtliche Grundlage unter anderem in § 299 Abs. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO)Öffnet sich in einem neuen Fenster sowie in § 32f der Strafprozessordnung (StPO)Öffnet sich in einem neuen Fenster verankert.
Für das Akteneinsichtsportal gibt es temporäre oder permanente Zugänge. Es kann von allen Personen zur Akteneinsicht genutzt werden. Insbesondere Personen, die nicht an Gerichten oder mit der dort verwendeten Software für die eAkte arbeiten, wird die Akteneinsicht über das Portal erleichtert. Dies sind unter anderem Klägerinnen und Kläger, Beklagte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ehrenamtliche Richterschaft, Referendarinnen und Referendare, Sachverständige, aber auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher.